Trotzdem sollte man jetzt schon einen Antrag auf Übernahme der Kosten für das kommende Schuljahr stellen .
Auf der Seite von Tacheles finden Sie einen guten Artikel der sich mit diesem Thema beschäftigt und der auch einen Musterantrag enthält.
Wenn der Antrag abgelehnt wird oder die Materialien eingekauft werden müssen und nicht genug Geld vorhanden ist kann es sich lohnen einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen bzw. Widerspruch einzulegen.
Zu den Kosten der Rechtsdurchsetzung:
Während die Stellung eines Antrag auf Übernahme der Schulkosten durch einen Anwalt nicht bezahlt wird, werden die Kosten des Antrages auf auf einstweiligen Rechtsschutz sowie die Kosten für die Einlegung eines Widerspruches übernommen wenn der Fall gewonnen wird. lassen Sie sich beraten!
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