Hartz IV: Schulkosten jetzt bei den ARGEn beantragen.


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Die Situation von Kindern und Jugendlichen die sich in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz IV -Bezug befinden hat sich seit Einführung des Arbeitslosengeldes verschlechtert. Im davor geltenden BSHG war vorgesehen, dass der Bedarf der durch den Besuch der Schule entstand als zusätzliche Einmalhilfe beantragt werden konnte. Viele Jobcenter lehnen dies doch derzeit noch ab.

Trotzdem sollte man jetzt schon einen Antrag auf Übernahme der Kosten für das kommende Schuljahr stellen .

Auf der Seite von Tacheles finden Sie einen guten Artikel der sich mit diesem Thema beschäftigt und der auch einen Musterantrag enthält.

Wenn der Antrag abgelehnt wird oder die Materialien eingekauft werden müssen und nicht genug Geld vorhanden ist kann es sich lohnen einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen bzw. Widerspruch einzulegen.

Zu den Kosten der Rechtsdurchsetzung:

Während die Stellung eines Antrag auf Übernahme der Schulkosten durch einen Anwalt nicht bezahlt wird, werden die Kosten des Antrages auf auf einstweiligen Rechtsschutz sowie die Kosten für die Einlegung eines Widerspruches übernommen wenn der Fall gewonnen wird. lassen Sie sich beraten!

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Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
Tel: 0431-78029790

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