Dabei geht um die sogenannte Bruttokaltmiete. Das heißt Kaltmiete und kalte Betriebskosten (die Heizkosten werden extra berechnet).
Die Grenzen sind nach meiner Auffassung zwar noch deutlich zu niedrig bemessen, sie sind aber höher als das was bisher von der Stadt Kiel bzw. vom Jobcenter als angemessen anerkannt werden.
So sehen die aktuellen Grenzen (seit 01.01.2013) aus:
Personen im Haushalt |
Wohnungsgröße |
MOG bislang vom Jobcenter anerkannt seit 01.01.2013 |
MOG nach der Entscheidung des LSG ab dem 01.01.2013 |
monatliche Steigerung |
jährliche Steigerung |
1 | bis 50 | 316,00 | 332,00 |
+ 16,00 |
+ 192,00 |
2 |
50-60 |
379,20 |
398,40 |
+ 19,20 |
+ 230,40 |
3 |
60-75 |
457,50 |
493,50 |
+ 36,00 |
+ 432,00 |
4 |
75-85 |
531,25 |
594,15 |
+ 62,90 |
+ 754,80 |
5 |
85-95 |
593,75 |
664,05 |
+ 70,30 |
+ 843,60 |
6 |
95-105 |
656,25 |
733,95 |
+ 77,70 |
+ 932,40 |
7 |
105-115 |
718,75 |
803,85 |
+ 85,10 |
+ 1.021,20 |
Ich empfehle denjenigen Leistungsempfängern die derzeit – und auch seit Anfang 2013 – nicht die volle Miete vom Jobcenter oder vom Grundsicherungsamt der Stadt Kiel erhalten haben Überprüfungsanträge für die Vergangenheit zu stellen. Bei aktuellen Bescheiden sollten Sie Widerspruch einlegen.
Wenn Sie Fragen oder Problem damit haben sprechen Sie mich gerne an.
Hat sich denn nun am SPiegel etwas geändert? Wenn man Nachfragt bekommt man immernoch auch im Jahre 2014 die Antwort: 2 Personen : 379,20 ….. dafür finde ich meist nichteinmal etwas ohne Nebenkosten. Es muss aber mit Nebenkosten sein, lg, eine Antwort wäre toll.