Jobcenter Kiel arbeitet mit neuen Mietobergrenzen


, , , , ,
Nachdem die Bezieher von Arbeitslosengeld II reihenweise vor dem Sozialgericht höhere Mietobergrenzen durchgesetzt haben lenkt das Jobcenter Kiel nun nach einem Ratsbeschluss ein.

Derzeit werden folgende einheitliche Mietobergrenzen anerkannt (bis zu einer Entscheidung des Landessozialgerichts):

1-Personenhaushalt – 301,50 Euro

2-Personenhaushalt – 361,80 Euro

3-Personenhaushalt – 453,00 Euro

4-Personenhaushalt – 508,30 Euro

5-Personenhaushalt – 568,10 Euro

6-Personenhaushalt – 627,90 Euro

7-Personenhaushalt – 687,70 Euro

Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft werden weitere 59,80 Euro anerkannt.

Die Tabelle gibt die sogenannte Bruttokaltmiete an. Das heißt Miete plus (kalte) Betriebskosten. Die Heizkosten werden zusätzlich gewährt.

Das Jobcenter erkennt die Beträge aber (freiwillig) nur ab Juni 2009 an. Die zugrundeliegende Änderung des Mietspiegels stammt aber aus dem November 2008.

Tipp:

Wenn Sie nicht die volle Miete ausbezahlt bekommen (haben) sollten Sie jetzt einen Widerspruch oder einen Überprüfungsantrag stellen. Ich berate Sie gerne.

Die Beratungskosten können über einen Beratungshilfeschein abgerechnet werden. Wie einen Beratungshilfeschein bekommt können Sie hier nachlesen: Beratungshilfe

Print Friendly, PDF & Email

Stress mit dem Arbeitgeber oder Ärger mit dem Jobcenter?
Ich höre Ihnen gut zu, berate und setze mich rasch und engagiert für Ihre Rechte ein.
Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
Tel: 0431-78029790

Ihre Meinung zu...

Name und E-Mail Adresse sind nötig. Die E-Mail Adresse wird niemals veröffentlicht.


2024 © Rechtsanwalt in Kiel Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht

Impressum || Datenschutz || AGB