Mietobergrenze der Stadt Kiel seit Dezember 2010


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Der Rat der Stadt Kiel hat nach langem Zögern vor einigen Monaten die Mietobergrenzen für die Stadt Kiel nach dem Mietspiegel 2010 angepasst.

UPDATE: Es gibt jetzt die ersten Urteile des Sozialgerichts Kiel, die sogar zu einem noch höheren Wert kommen!

Aus der folgenden Tabelle ergeben sich die vom Rat beschlossenen Änderungen:

Kosten der Unterkunft Stadt Kiel ab 11/2010

Personen im Haushalt Anzuerkennende Wohnungsgröße (in m²) Mietobergrenze 2008 Mietobergrenze 2010 Veränderung in %
1-Personenhaushalt 50 301,50 € 308,50 € 2,32
2-Personenhaushalt > 50 - = 60 361,80 € 370,20 € 2,32
3-Personenhaushalt > 60 - = 75 453,00 € 451,50 € - 0,33
4-Personenhaushalt > 75 - = 85 508,30 € 504,90 € - 0,67
5-Personenhaushalt > 85 - = 95 568,10 € 564,30 € - 0,67
6-Personenhaushalt > 95 - = 105 627,90 € 623,70 € - 0,67
7-Personenhaushalt > 105 - = 115 687,70 € 683,10 € - 0,67
Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied 10 59,80 € 59,40 € - 0,67

Der zu berücksichtigende Betriebskostenanteil beträgt unter Zugrundlegung der Berechnung des Landessozialgerichts Schleswig auf Grundlage des Kieler Mietspiegels 2010 nur 1,24 € pro m². Dies ist aber nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht richtig.

Es müssten 1,66 € pro m² zu Grunde gelegt werden.

Dann sähe die Tabelle so aus:

Personen im Haushalt Anzuerkennende Wohnungsgröße (in m²) Mietobergrenze 2010 Stadt Kiel Mietobergrenze 2010 nach BSG
1-Personenhaushalt 50 308,50 € 329,50 €
2-Personenhaushalt > 50 - = 60 370,20 € 395,40 €
3-Personenhaushalt > 60 - = 75 451,50 € 474,70 €
4-Personenhaushalt > 75 - = 85 504,90 € 540,60 €
5-Personenhaushalt > 85 - = 95 564,30 € 604,20 €
6-Personenhaushalt > 95 - = 105 623,70 € 667,80 €
7-Personenhaushalt > 105 - = 115 683,10 € 731,40 €
Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied 10 59,40 € 63,60 €

Das macht schon einen ganz schönen Unterschied aus.

Es gibt die ersten Entscheidungen vom Sozialgericht Kiel, die sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anschließen. Es gibt keine Garantie für einen Gewinn – ich denke aber, dass es sich lohnt, Widerspruch einzulegen, wenn nicht die vollen Kosten der Unterkunft übernommen werden.

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4 Gedanken zu “Mietobergrenze der Stadt Kiel seit Dezember 2010”

  1. Schaut man sich den Kieler Wohnungsmarkt an, dann sind diese Grenzen ein ziemlicher Witz. Bei den Angeboten bis 50m² finden sich de facto keine Wohnung unter 300 €. Die wenigen, vorhandenen Wohnung sind in einem derart jämmerlichen Zustand, dass eine Renovierung ggf. inkl. Erneuerung des Putzes und des Fußbodens erforderlich ist. Vorhandene und funktionierende Küchengeräte sind in diesem Preisbereich ebenfalls nicht die Regel.

    • @ Malte S.:
      Genau diese Beobachtung habe ich auch gemacht. Aus diesem Grund kann man als Leistungsberechtigter seine Chancen erhöhen, die volle Miete zu bekommen, wenn man nach Wohnungen sucht und nachweist, dass man zum angegebenen Preis keinen Wohnraum finden kann.

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