Wie bereits Anfang Dezember berichtet hat das Sozialgericht Schleswig eine Entscheidung zur Überprüfbarkeit von Bescheiden nach § 44 SGB X getroffen. Ich hatte aus Gründen des Mandantenschutzes auf die Angabe des Aktenzeichens verzichtet. Da nun die Rechtsmittelfrist vorbei ist kann ich auch das nun Nachholen.
Die Entscheidung ist vom 02. Oktober 2008. Das Aktenzeichen lautet S 3 AS 1043/08.
Es wird wohl noch ein zweites Update geben, da die Mandantin – nicht ich als Prozessbevollmächtigter – nun einen Änderungsbescheid bekam. In diesem sind aber die Zinsen nicht mit berücksichtigt.
Ich werde weiter berichten – auch auf dem neuen Blog zu allen Themen rund um das Arbeitslosengeld II – Hartz4-in.de.
Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Stress mit dem Arbeitgeber oder Ärger mit dem Jobcenter?
Ich höre Ihnen gut zu, berate und setze mich rasch und engagiert für Ihre Rechte ein.
Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
Tel: 0431-78029790
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