Insbesondere greift die Härtefallregelung in Fällen in denen der Wechsel der Krankenkasse nicht zumutbar ist.
Das sind zum Beispiel Fälle in denen gerade eine Maßnahme (wie zum Beispiel eine Kur oder Reha) genehmigt wurde, oder auch wenn durch den Wechsel ein Hilfsmittel zurück gegeben werden müßte.
Eine detaillierte Aufstellung findet man in der Antwort auf die Anfrage die man auf der Seite des Bundestages herunterladen kann (BT-Drs. 17/1310 – PDF, 59 KB).
Ihre Meinung zu...