Weihnachtsgeld für Hartz IV Empfänger?


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Das ist eine Frage die an mehreren Orten heiß diskutiert wird. Gemeint ist damit die mögliche Praxis einem Arbeitslosengeld II Empfänger zu Weihnachten ein Darlehn zu gewähren dessen Rückzahlung auf „Null“ gesetzt wird.

Zur Zeit wird in Lübeck eine entsprechende Anfrage der Stadt an die ARGE gestellt, wie HL-live.de berichtet. Einige Bürger haben sich dort schon zu dem Thema geäußert.

In Bayern gibt es diese Praxis schon, wobei die Gewährung des Darlehns an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Darüber berichtet dei TAZ.

Was ist Ihre Meinung zu dem Thema?

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Ihr Rechtsanwalt Stephan Felsmann aus Kiel
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11 Gedanken zu “Weihnachtsgeld für Hartz IV Empfänger?”

  1. Weihnachts-Geld für ALG II Empfänger ? Ja, sicherlich ’ne gute Idee, würden sicherlich auch einige ARGEN meinen. Dann aber vermutlich nicht als Zuschuß, sondern als Abzug ! Schließlich ist es ja möglich, das diese Hilfeempfänger die Feiertage bei Verwandten verbringen und somit zumindest einige Ersparnisse dadurch haben. Wem das zu unwahrscheinlich erscheint, möge an die Fälle von Krankenhausaufenthalten denken, wo man Geld wegen der erhaltenen Verpflegung kürzen wollte. Bei den örtlichen Behörden ist nichts zu unwahrscheinlich.

    Menschlich und sozial gesehen, wäre es sicherlich eine gute Idee, da nach den neusten Gutachten die Höhe der Leistungen sowieso viel zu gering ist, insbesondere für Familien.
    Freiwillig werden 99,999 % der ARGEn sicherlich nicht zahlen, selbst wenn Geld zur Verfügung wäre. Dazu müßte es erst eine Gestzesänderung geben. Ich erinnere mich aber schwach, das es zur Zeiten von Sozialhilfe auch ein geringes Weihnachtsgeld gab. Wo das gegegelt war, weiß ich aber nicht mehr. Ebensowenig warum das abgeschafft wurde. An die entsprechenden Materialien vom Bundestag aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der betreffenden Gesetze komme ich zur Zeit nicht heran.

    Bei der Gelegenheit fällt mir aber ein, das es bei Besuchsterminen in der ARGE sicherlich nicht ratsam wäre, bei der Frage nach erhaltenen Geschenken bzw. deren Höhe allzu ausführlich zu werden. Da wird es doch sicherlich eine Höchstgrenze geben.

  2. Für Geschenke von Verwandten und Freunden, aber auch z.B von Gewinnen bei Preisausschreiben (geldwerter Vorteil bei Sachen) gilt nach Auskunft der Jobbörse Pirmasens die Freigrenze von 50 Euro monatlich. Ist ein solcher Betrag höher, sei er komplett als Einkommen anzurechnen.

  3. Weihnachtsgeld *lächel*

    Ich denke das es bei HartzIV eher an Grundsätzlichkeiten hapert und so etwas wie Weihnachtsgeld doch eher Utopie ist.
    Schließlich gibt es genügend HartzIVler die das ganze Jahr Spießrutenlauf mit ihrer ARGE durchmachen, um dieses oder jenes wieder einmal abgelehnt zu bekommen.
    Man macht einen eben mürbe bis man soweit ist das man einfach nicht mehr kämpfen will und da finde ich dann die Diskusion über Weihnachtsgeld einfach lachhaft.
    Bei mir zuhause gibt es nur etwas zu Weihnachten,Geburtstagen etc, weil ich eine Familie habe die mich dort unterstüzt und ich mag gar nicht daran denken was mit mir und meinen Kindern sein würde wenn es meine Familie nicht gäbe.

    So what,Weihnachtsgeld ist echt das kleinste Problem das man hat wenn man vom Staat abhängig ist.

    lg Tanja

  4. Leider gehöre ich zu den Akademikern die Hartz IV beziehen da ich mehrere Herzinfarkte zu überleben hatte das Herz hat nur noch eine Leistung von 30%.Es ist schlimm diese Entwürdigung und das Verhalten der Mitarbeiter,der Arge.So viel Dummheit auf einen Haufen, habe ich noch nie vorher so klar und eindeutig gesehen. Wissen die überhaupt wie Weihnachtsgeld geschrieben wird ? Man sollte lieber darüber nachdenken wie man den Hartz IV Empfängern einen kleine Gebühr auferlegt damit der vorbestrafte Hartz sich zu Weihnachte eine schöne Reise oder eine Edelnutte leisten kann. Das gilt auch für all die „Richtigmacher“ und Versager die Berge von Geld verbrennen und noch Boni bekommen.Bloß gut das wir in einem Rechtsstaat leben. Es gab mal eine Zeit da war ich neugierig auf das was sein wird das aber habe ich abgelegt denn die Zukunft wird schlimmer als jetzt. Ein kleiner Vergleich- je hysterischer die Braunen an den Endsieg glaubten je schneller kam das Ende und heute ? Je mehr von dem angeblich positiven Denken gefaselt wird um so schlimmer das was sein wird.
    Ich wünsche Euch Allen eine erträgliche Zeit !

  5. Hartz IV: Darlehn für Mitkaution darf nicht getilgt werden

    > Gesetzlich abgesichertes Existenzminimum darf
    nicht gefährdet bzw. angetastet werden. <

    Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II in eine
    angemessener Größe umzieht und für die neue Wohnung Kaution zahlen muss, erhält die Geld –
    leistung für die Kaution i.d.R. als Darlehnvon der ARGE. Dieses Darlehn darf nicht zurückgezahlt werden sie bleibt zins- und tilgungsfrei. Das Entschied das Hessische LSG
    am 05.09.2007-AZ: L 6 AS 145/07
    Grüße aus Duisburg
    Carsten

  6. WEIHNACHTSGELD?
    Ein kleines Extra im Dezember zumindest für die Kinder in der BG oder HG, das wäre ein schwacher sozialer Himmelsstreif.
    Meinetwegen mit Verwendungsnachweis, immer noch besser als den Kindern fast nichts schenken zu können.
    Beim Schulgeld gings ja auch (obwohl die 100 € mehr ein pressewirksamer Gag sind).

    Viele Grüße aus MeckPomm – und besonders auch an Frau von der Leyen
    Regina H.

  7. es gibt einen topf wo alg 2 bezieher geld für ein fahrzeug bekommen,dieses wurde meiner lebensgefährtin angeboten,da sie nach18 jahren arbeitslos wurde,und einen kleinen teil alg 2 bekam.Als sie in einer 20 km entfernten firma einen job annahm,beantragte sie diesen zuschuss,er wurde abgelehnt,mit der begründung,sie hätte vorher fragen müssen ob sie dort arbeiten darf und ausserdem arbeitet sie nur 30 std.die woche.In einem anderen uns bekannten fall arbeitet die frau 15 std die woche und ihr auto wurde für 1600euro repariert(wert des fahrzeuges 200 euro)laut aussage eines rechtsanwaltes ist es ermessens sache der sachbearbeiterin.soviel zum thema arge und weihnachtsgeld,sowie zuschüsse

  8. Ich kann dieses ganze Gejammer nicht mehr hören….Ist der Staat dafür verantwortlich jedem Langzeitarbeitslosen ein „Luxusleben“ ohne Gegenleistung zu finanzieren???
    Wenn es nach mir ginge,sollte überhaupt kein Bargeld mehr an gesunde Langzeitarbeitslose ausgezahlt werden.Für Lebensmittel und Kleidung sollte es Wertmarken geben.Alkohol und Zigaretten ausgeschlossen.
    Wäre mal gespannt,wie sich das auf die Arbeitslosenquote auswirken würde!!!???
    Und Weihnachtgeld…???Das ist der blanke Hohn.Wie wäre es denn mit Urlaubsgeld???
    Damit unsere muslimischen Mitbürger nicht ungerecht behandelt werden( sie feiern kein Weihnachten) sollten sie ein Urlaubsgeld bekommen, um Ihren Verwanten in der Heimat vom Schlaraffenland Deutschland erzählen zu können.
    Als Vater von 4 Kindern(unverheiratet,Alleinverdiener) habe ich diesen Monat 4100€ brutto bekommen(Lohn,Weihnachtsgeld,Überstunden,3-Schichten)…geblieben sind mir unter dem Strich 2200€.
    Vielleicht sollte ich meinen Job kündigen und mich wie ein Parasit am deutschen Staate laben.

    Ich wünsche Allen ein frohes Weihnachtsfest und einen schönen Urlaub.

    • Es grenzt an Unmenschlichkeit, wie manche Leute wie du über das Luxusleben der AG II Empfänger reden. Rechne mal aus was du im Monat ausgibt. Und dann überlege richtig, ob du es schaffen würdest mit 391,00 Euro (davon musst dunoch Strom bezahlen) leben könntest. Ist das Luxus????????? Ich habe selber mal für eine kurze Zeit AG II bezogen. Und sollche Leute wie du bringen mich auf die Palme.

  9. Genau, man sollte die Leistungen kürzen. Es gibt doch genügend ausreichende Verdienstmöglichkeiten. Man braucht doch nur im Web irgendeine »Angebotsseite« aufzumachen und schon fließt einem das Geld nur so zu. Gut, die Leute, die auf solche Abzockseiten reinfallen, sind nicht gerade begeistert, aber das strafrechtliche Risiko ist gering und ansonsten – Berufsrisiko…

    Oder man kann ja wenn man kein Geld hat Tankstellen und ähnliche Einrichtungen »besuchen« gehen und dort um Geld »nachfragen«… Möglichkeiten an Geld ohne Hilfe des Staates zu kommen, gibt es genug. Falls es nicht gelingen sollte, macht es auch nicht. Dann »sorgt« der Staat schon von alleine für einen, indem er »staatliche Unterkunft« und Verpfegung bereit stellt. Diese Fehlschläge dienen aber auch dem Arbeitsplatzerhalt im Justizbereich und bei den Anwälten…
    Also eigentlich könnte der Staat die Leistungen auch einstellen. So oder so muß er ja für einen sorgen. Auf Dauer käme das den derzeit Tätigen, inkl. dem Staat zwar teurer als jetzt, aber das ist halt so bei politischen Lösungen…

    Natürlich bräuchte der Staat die Leistungen nicht ohne Gegenleistung zu verteilen. Er könnte ja Arbeitsplätze schaffen. Es müßte nur das ganze System neu überdacht und verändert werden. Damals in der DDR wurden die Arbeitsplätze subventioniert, hierzulande wird die Nichtarbeit bezahlt. Da sollte man zumindest versuchen einen Mittelweg zu finden.

    Eine andere Möglichkeit wäre eventuell, das man die Arbeitsämter und Arbeitsagenturen privatisiert, oder nach Leistung bezahlt. Also Grundgehalt + Zuschlag, wenn sie Dauerarbeitsplätze vermitteln bzw. schaffen. Die jetzige Praxis ist doch eine einzige Selbsttäuschung bzw. sinnlose Beschäftigung. Selbst da werden noch rechtliche Fehler produziert, die die Sozialgerichte berichtigen müssen. Aber auf die Idee diese Behörden zu verändern, damit zumindest die Fehler abgestellt werden,kommt keiner.

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