Bei Hartz IV Empfängrn sind Kosten für die Schulbeförderung nach § 73 SGB XII zu übernehmen
Unter dem Aktenzeichen S 41 AS 662/07 hat das Sozialgericht Lüneburg am 18.05.2009 – unter Zulassung der Sprungrevision entschieden, dass die Fahrtkosten eines Kindes von Hartz 4 Empfängern für den Schulbesuch seit August 2007 zu übernehmen sind. Die Kosten sind[...]