Weigerung schlechteren Arbeitsvertrag zu unterschreiben rechtfertigt keine Sperrzeit
Das Sozialgericht Heilbronn – S 7 AL 4100/08 – hat entschieden, dass wenn sich ein mündlich eingestellter Arbeitnehmer weigert, einen abweichenden schriftlichen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, hierauf keine Sperrzeit gestützt werden kann. Es gäbe keine Pflicht des Arbeitnehmers, einen schlechteren Arbeitsvertrag[...]