Das Sozialgericht Dortmund hat im Falle eines Beziehers von Arbeitslosengeld II, dessen elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40qm großen Wohnung verbringt entschieden, dass wenn ein langzeitarbeitsloser Vater das Umgangsrecht mit seinem[...]
Das hat das Sozialgericht Dresden jetzt entschieden – S 20 AS 5022/08 ER – und sich damit der in Schleswig Holstein geltenden Rechtsprechung angeschlossen – L 6 AS 6/06.
Das Sozialgericht Lüneburg – S 23 AS 1807/07 ER – beschlossen, dass sich für Alleinerziehende die angemessene Wohnfläche um 10 qm erhöht, da es bei Fällen von Alleinerziehenden von einem fiktiven weiteren Haushaltsmitglied auszugehen ist. Ein Parallelfall zum vorliegenden Fall[...]
Das Hessische Landessozialgericht – L 9 AS 91/08 B ER – hat entschieden, dass In Hessen die angemessene zu berücksichtige Wohnungsgröße für einen Arbeitslosengeld II Empfänger der in einer Wohngemeinschaft wohnt 36 qm ist.
Der 7. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen hat am 24. April 2007 über die Höhe des konkreten Betrags der „angemessenen Kosten für die Unterkunft“ für alleinstehende Arbeitslosengeld-II-Bezieher in der Landeshauptstadt Hannover entschieden (Urteil vom 24. April 2007 – L 7 AS[...]
Das Wohnen gehört zum elementaren Lebensbedarf. Wird es durch Nichtgewährung zustehender Sozialleistungen gefährdet, ist Eilrechtsschutz bis zum Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums zu gewähren. Das hat das Sozialgericht Schleswig – 02.02.07, S 4 AS 1128/06 ER – entschieden.