Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 19402/08 ER – hat beschlossen, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht verpflichtet ist sinnlose Bewerbungsbemühungen nachzuweisen. Das Sozialgericht hat zudem darauf hingewiesen, dass es Widersprüchlich und daher rechtswidrig ist, wenn die ARGE[...]