Das Wohnen gehört zum elementaren Lebensbedarf. Wird es durch Nichtgewährung zustehender Sozialleistungen gefährdet, ist Eilrechtsschutz bis zum Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums zu gewähren. Das hat das Sozialgericht Schleswig – 02.02.07, S 4 AS 1128/06 ER – entschieden.
Das Landessozialgericht Berlin – L 28 B 1061/07 AS PKH vom 23.07.2007 – hat im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens bezüglich der Kosten der Unterkunft (KdU) über die Zumutbarkeit eines Umzugs entschieden.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden – B 11a AL 51/06 R, dass ein Vergleich in einem Kündigungsschutzprozess nicht automatisch zu einer Sperrzeit führt, da es einem Arbeitgeber nicht nachteilig auszulegen sie, dass er sich gegen eine Kündigung wehrt.
Das Landessozialgericht Berlin – L 16 AL 567/06 vom 13.06.2007 – hat über die Anforderung an Rechtsfolgenbelehrung in Rahmen des Arbeitslosengeldes I und eine damit verbundene Sperrzeit entschieden.