Hartz IV trotz Jugendarrest

Das Sozialgericht Gießen hat mit Urteil vom 01.03.2010 Az.: S 29 AS 1053/09 entschieden, dass auch wer einen Jugendarrest nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verbüßt, Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch-Zweites Buch (SGB II) hat. Die Vorschrift des § 7 Abs.4[...]

Nicht jede angebotene Arbeitsangelegenheit ist zumutbar

Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 14128/09 – hat entschieden, dass allein der Umstand längerer Arbeitslosigkeit nicht zur Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit berechtigt. Voraussetzung ist, dass  durch die Arbeitsgelegenheit (AGH) der Einstieg in eine reguläre Arbeit verbessert werden kann.[...]


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