Das Arbeitsgericht Berlin hat beschlossen – 76 BV 13504/07 – dass ein Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über die Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen unterrichten muss wenn die Arbeitnehmerin dies ausdrücklich ablehnt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein konkreter Anlass besteht. Ein solcher[...]