Mit dem Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes wurden eingie Änderungen im arbeitsrechtlichen Verfahren eingeführt. So wurde unter anderem der neue Gerichtsstand des Arbeitsortes geschaffen sowie das Verfahren der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen geändert.