Das Landesarbeitsgericht Hamm – 14 Sa 157/08 – hat die fristlose Kündigung eines Sozialarbeiters bestätigt, der für das Fan-Projekt einen Fußballvereins gearbeitet hatte und zugleich Veranstalter von Konzerten mit rechtsradikaler Musik war. Das Gericht war der Auffassung die beiden Tätigkeiten[...]