Das Landessozialgericht München – L 8 SO 26/11   hat am 19.07.2011 entschieden, dass der Träger der Grundsicherung  auch dann Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung zu übernehmen hat, wenn der Sozialhilfeempfänger einen anderen Tarif als den „Basistarif“ gewählt hat. Ein Tarifwechsel[...]