Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17. März 2010 – 7 AZR 843/08 entschieden, das ein großer Teil der Befristungen in Arbeitsverträgen von ARGE Mitarbeitern unwirksam sind. Die Bundesagentur durfte die Befristung lediglich auf den Hauhaltsplan sein nicht zulässig.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz – 10 Sa 705/08 – hat entschieden, dass eine ordentliche Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen möglich ist. Dies gelte auch bei einer doppelten Befristung.
Das Bundesarbeitsgericht – 8 AZR 855/07 – hat entschieden, dass die Übertragung bisher von der Bundeswehr durchgeführter militärischer Instandsetzungsarbeiten auf eine neu gegründete GmbH keinen Betriebsübergang darstellt , wenn die bisherige Instandsetzungseinheit durch die Bundeswehr aufgelöst wird.
Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Übersendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer[...]
Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Befristung des Arbeitsverhältnisses von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, die als Gästebetreuer im Technikmuseum tätig sind, und deren Arbeitsverhältnis zum Ablauf der Befristung vier Jahre bestanden hat, für unwirksam erklärt (Az.: 26 Ca 19768/07).
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 5 Sa 317/07 – hat entschieden, dass einer ARGE als Arbeitgeber kein Sonderstatus zukommt, wenn Sie mit Ihren Angestellten drei aufeinander folgende Arbeitsverträge abschließt.