Das Bundesarbeitsgericht – 6 AZR 141/08 – hat entschieden, dass Besatzungsmitglieder eines Schiffes, auf deren Arbeitsverhältnisse der TVöD Anwendung findet, für die nach dem Ende der Dienste bestehende Anwesenheit an Bord des Schiffes nur dann einen tarifvertraglichen Anspruch auf Vergütung[...]
Das Bundesarbeitsgericht – 6 AZR 114/08 – hat entschieden, dass § 8 Abs. 3 TVöD bestimmt, dass im Fall einer stundenweisen Rufbereitschaft ein Entgelt je Stunde der Rufbereitschaft von 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts gezahlt wird. Eine stundenweise Rufbereitschaft liegt[...]
Das Bundesarbeitsgericht – 10 AZR 669/07 – hat entschieden, dass Rettungssanitätern die im Schichtdienst arbeiten auch für Bereitschaftszeiten Wechselschichtzulagen nach dem neuen TVöD zustehen.
Oberverwaltungsgericht Lüneburg – 5 LC 225/04 – hat entschieden, dass die Tätigkeit der Beamten des Feuewehrdienstes grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88/EG fällt. Daher darf ihre wöchentliche Arbeitszeit in der Regel durchschnittlich 48 Stunden pro Woche in einem Bezugszeitraum[...]
Das Arbeitsgericht Kiel hat entschieden, dass die Bereitschaftszeiten eines Arztes als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind zu werten ist.
Der Europäische Gerichtshof hat im Falle eines Kieler Arztes entschieden, dass Bereitschaftszeiten von Ärzten Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind.