Betriebsübergang – Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses – Rechtsmissbrauch
Das Bundesarbeitsgericht – 8 AZR 176/08 – hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der im Rahmen eines Betriebsübergangs dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widerspricht sich nicht widersprüchlich verhält wenn er trotzdem die Arbeit im neuen betrieb aufnimmt.