Aufschiebende Wirkung bei Kürzung der Kosten der Unterkunft
Was kann man tun, wenn das Jobcenter die Kosten der Unterkunft kürzt weil man eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung aus früherem Zeitraum nicht vorgelegen kann
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Was kann man tun, wenn das Jobcenter die Kosten der Unterkunft kürzt weil man eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung aus früherem Zeitraum nicht vorgelegen kann
Das Sozialgericht Dresden – S 34 AS 634/08 – hat entschieden, dass eine ARGE Betriebskostennachzahlung nicht mit dem Argument pauschal verweigern darf, dass Warmwasserkosten nicht übernommen werden. Vielmehr dürfen nur die reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung von dem Erstattungsbetrag abgezogen[...]
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – L 20 AS 26/08 – hat entschieden, dass wenn Bedürftige die sich im ALG II-Bezug befinden laufende Leistungen für den Unterkunfts- bzw. Heizungsbedarf erhalten, dann ist eine Heizkostennachforderung vom Erst- oder Fortzahlungsantragumfasst, da eine Heizkostennachforderung als[...]
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