BAG: Abgrenzung der betrieblichen Altersversorgung von anderen Leistungen

Das Bundesarbeitsgericht- 3 AZR 317/07 – hat entschieden, dass eine betriebliche Altersversorgung dann vorliegt, wenn die im Betriebsrentengesetz abschließend aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind: Der Arbeitgeber muss die Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses erteilen. Die Leistungspflicht muss nach dem Inhalt der[...]


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