Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer eine Strafanzeige gegen Vorgesetzte erstattet, dies ein Verstoß gegen die Vertragliche Rücksichtnahmepflicht darstellen kann, der den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, wenn der Arbeitnehmer in der Strafanzeige gegen einen Repräsentanten des Arbeitgebers[...]