Das Bundesarbeitsgericht – 2 AZR 147/07 – hat entschieden, dass eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende – nicht[...]