LAG Düsseldorf: Kündigung wegen Drohungen nicht bestätigt
Beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf – 5 Sa 240/08 – wurde heute die Berufungsverhandlung in einem Kündigungsschutzverfahren durchgeführt, in dem es schwerpunktmäßig um eine fristlose Kündigung wegen Drohungen gegen Leib und Leben ging.