Sanktionen müssen inerhalb von drei Monaten erfolgen

Immer wieder treffen die Jobcenter Sanktionsentscheidungen zu spät. Eine Sanktion hat jedoch – egal ob Aufgrund der Verletzung einer Eingliederungsvereinbarung oder Aufgrund der Verletzung einer gesetzlichen Pflicht – innerhalb von drei Monaten zu erfolgen. Das heißt wenn die Behörde schon[...]

Nicht jede angebotene Arbeitsangelegenheit ist zumutbar

Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 14128/09 – hat entschieden, dass allein der Umstand längerer Arbeitslosigkeit nicht zur Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit berechtigt. Voraussetzung ist, dass  durch die Arbeitsgelegenheit (AGH) der Einstieg in eine reguläre Arbeit verbessert werden kann.[...]

EGV Sanktion nur nach eindeutiger Rechtsfolgenbelehrung

Das Bundessozialgericht – B 14 AS 53/08 R – hat entschieden, dass die  Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen „Ein-Euro-Job“ auszuführen, nur zulässig ist wenn vorher eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung durchgeführt wurde. Daran mangelt aber[...]


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