Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz – L 3 ER 175/07, vom 05.07.20007 hat entschieden, dass ein wichtiges Interesse des Hilfebedürftigen einen wichtigen Grunde zum Nichtabschluss einer Eingliederungsvereinbarung (EGV) darstellen kann.
Wie die Kieler Nachrichten in Ihrer Ausgabe vom 14.02.2008 berichten hat das Kieler Jobcenter in letzter Zeit viele Eingliederungsvereinbarungen an die Kinder von Eltern in Hartz IV – Bezug versandt.
Das Landessozialgericht Berlin – L 16 AL 567/06 vom 13.06.2007 – hat über die Anforderung an Rechtsfolgenbelehrung in Rahmen des Arbeitslosengeldes I und eine damit verbundene Sperrzeit entschieden.