Geliehenes Geld wird nicht auf Hartz-IV-Leistung angerechnet

Das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen – L 7 AS 62/08 – hat entscheiden, dass wenn ein Verwandter einem Hartz-IV-Empfänger eindeutig ein zinsloses Darlehen gewährt, darf dieser Betrag nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Der Darlehnsvertrag braucht dafür nicht unbedingt genauso dokumentiert[...]


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