Das Sozialgericht Dortmund –  S 26 (1) R 40/08 – hat entschieden, dass ein 1 Euro – Jobber keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hat, da Arbeitsgelegenheiten der Grundsicherungsträger (sog. 1 Euro-Jobs) der Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen können.[...]