Das Bundesarbeitsgericht – 10 AZR 606/07 – hat zum Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen entschieden. Im streitigen Arbeitsvertrag war eine Gratifikation ausdrücklich zugesagt worden. In einer weiteren Klausel war geregelt, dass die Gratifikation eine widerrufliche Leistung darstelle. Das BAG sah hierin einen[...]