ArbG Frankfurt am Main: Besitz von Firmenunterlagen rechtfertigt nicht Kündigung eines Altersteilzeitverhältnisses in der Freizeitphase
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat entschieden – 1 Ca 5225/07, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich bereits in der Freizeitphase eines Altersteilzeitverhältnisses befindet, nicht allein darauf gestützt werden kann, dass der Arbeitnehmer noch vertrauliche Dokumente des Arbeitgebers in[...]