Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat entschieden – 16 Ca 2995/06, dass wenn ein Unternehmen einem Arbeitnehmer wegen Unterschlagung fristlos kündigt, die Firma den Verdacht konkret nachweisen muss.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz hat entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer ohne seinen Arbeitgeber zu informieren und ohne sich auszustempeln seine Arbeit verlässt der Arbeitgeber berechtigt ist fristlos zu kündigen.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Urteil vom 27.09.2006 – 3 Sa 163/06 -hat entschieden, dass ein einmaliger Vorfall (Zeigen pornographischer Fotos und „Angebot“, solche Fotos von der belästigten Arbeitnehmerin anzufertigen) kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts[...]
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) hat entschieden – 1 Ta 233/07, das ein Arbeitnehmer den Urlaub nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers antreten darf.