Das Bundessozialgericht – B 14 AS 24/07 R- hat entschieden, dass keine Bedenken dagegen bestehen, dass der Gesetzgeber des SGB II Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Leistungen des SGB II ausgeschlossen hat.
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 66/07 R – hat entschieden, dass Hilfebedürftigen die sich im SGB II – Bezug befinden und die einen Ein-Euro-Job machen keine zusätzlichen Kosten zu erstatten sind. Die Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobber reiche aus.
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 36/07 R – hat entschieden, dass Kinder von Hartz IV Empfängern die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten erhalten. Diese Kosten sind nicht vom Regelsatz mit erfasst.
Die Bundesregierung plant das Kindergeld zu erhöhen. Das geht aus einer Bundestagsdrucksache hervor (BT-Drs. 16/10809 – PDF, 238 KB)
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 45/07 R – hat entschieden, dass ein Hilfebedürftiger der einen Antrag auf Hartz IV gestellt hat die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen muss. Dies gelte Verdachts unabhängig. Auf der anderen Seite ist die[...]
Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen – S3 V 1605/08 hat beschlossen, dass ein Ein-Euro-Jobber der bei der Arbeit gemobbt wird seinen Job aufgeben darf ohne, dass der Grundsicherungsträger die Leistung kürzen darf.