Das Landessozialgericht Bayern hat dem Gesuch eines ALG II Empfängers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Überprüfung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft stattgegeben. LSG Bayern L 7 B 946/06 AS PKH vom 06.03.2007
Nach einigen erstinstanzlichen Gerichten hat nun auch das Landessozialgericht Sachsen einem ALG II Empfänger die Energiekosten für warmes Wasser als Kosten die zusätzlich zu den Unterkunftskosten zu zahlen sind anerkannt. Sächsisches LSG – Az. L 3 AS 101/06 vom 29.03.2007
Nach einem neuen Urteil des SG Düsseldorf muss das Jobcenter hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen auch wenn die Wohnung „unangemessen“ ist.