Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17. März 2010 – 7 AZR 843/08 entschieden, das ein großer Teil der Befristungen in Arbeitsverträgen von ARGE Mitarbeitern unwirksam sind. Die Bundesagentur durfte die Befristung lediglich auf den Hauhaltsplan sein nicht zulässig.