Wie bestimmt muss eine Kündigungsfrist sein?
Achtung das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass die Kündigungsfrist nicht konkret benannt werden muss. Es reiche aus, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer konkret berechenbar sei.
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Achtung das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass die Kündigungsfrist nicht konkret benannt werden muss. Es reiche aus, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer konkret berechenbar sei.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – 2 AZR 21/07, dass die Tarifvertragsparteien nicht verpflichtet sind, für Arbeitnehmer mit längerer Beschäftigungsdauer verlängerte Kündigungsfristen vorzusehen. Es besteht kein Differenzierungsgebot zugunsten älterer Arbeitnehmer. Dies folgt aus § 622 Abs. 4 BGB. Nach dieser Norm[...]
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat entschieden – Urteil vom 11.7.2007 – 23 Sa 450/07, dass die dreimonatige Kündigungsfrist des § 113 InsO auch für Arbeitsverhältnisse, die der Insolvenzverwalter mit Wirkung für die Masse neu begründet hat gilt.
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