LAG Hamm: Kündigung per SMS reicht wegen Schriftformerfordernis nicht aus
Das Landesarbeitsgericht Hamm – 10 Sa 512/07 – 17.08.2007 hat entschieden, dass das Schriftformerfordernis einer Kündigung nicht durch das Schreiben einer SMS erfüllt ist.
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Das Landesarbeitsgericht Hamm – 10 Sa 512/07 – 17.08.2007 hat entschieden, dass das Schriftformerfordernis einer Kündigung nicht durch das Schreiben einer SMS erfüllt ist.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – Urteil vom 8. November 2007 – 2 AZR 314/06, dass bis zum Ende der ersten Tatsacheninstanz alle Gründe die gegen eine Kündigung sprechen vorgebracht sein müssen.
Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat Entschieden – 5 Ta 55/07, dass eine Kündigung gegen Treu und Glauben verstößt, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung lediglich zu dem Zweck ausspricht, den Arbeitnehmer wegen des Eintritts einer Erkrankung zu sanktionieren. Auch wenn die sechsmonatige[...]
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat entscheiden – 6 Sa 37/07, dass eine Kündigung wegen personenbedingter Minderleistungen nur berechtigt ist wenn zumutbare Organisations- und Abhilfemaßnahmen versucht worden sind. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert es zuerst die Ursache der Minderleistung zu erforschen und entsprechende[...]
Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden – B 11a AL 51/06 R, dass ein Vergleich in einem Kündigungsschutzprozess nicht automatisch zu einer Sperrzeit führt, da es einem Arbeitgeber nicht nachteilig auszulegen sie, dass er sich gegen eine Kündigung wehrt.
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