SG Aurich: Sanktionsbescheid wegen Nichtannahme einer Arbeit
Das Sozialgericht Aurich – S 15 AS 339/06 ER hat entschieden, dass bevor einem Arbeitslosengeld II Empfänger gegenüber eine Sanktion ausgesprochen wird eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung erfolgen muss. Sonst ist die Sanktion rechtswidrig.