Betriebskostennachzahlung für frühere Wohnung eines Hartz IV-Empfängers ist zu übernehmen
Das Sächsische Landessozialgerichts hat – L 3 AS 188/08- entschieden, dass die Beriebskostennachzahlungen durch den SGB II-Leistungsträger für eine früher bewohnte Wohnung zu übernehmen sind. Es handele sich um tatsächliche Aufwendungen zur Deckung der Kosten der Unterkunft. Auch wenn diese[...]