Das Arbeitsgericht Dortmund hat am 14.05.2008 nach einem Bericht von NRW-Justiz den Textildiscounter Kik zu höherem Lohn für eine Minijobberin verurteilt. Die Mitarbeiterin ist bei ihrem Verlangen auf Nachzahlung für insgesamt vier Jahre Lohn von der Gewerkschaft ver.di unterstützt worden.