Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 4 TaBV 1/08 I – hat entschieden, das ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin nicht allein deswegen kündigen darf, weil Sie ihren Ehemann bei einem mit der Personalabteilung geführten Telefonat mithören ließ. Dies verletze zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht[...]