Das Sozialgericht Frankfurt a.M. – S 26 AS 1333/07 – hat entschieden, dass eine Hartz IV-Behörde (ARGE) dazu verpflichtet ist, die angemessene Nebenkostennachzahlungsforderung des Vermieters auch dann zu tragen, wenn der Arbeitslosengeld II-Bezieher diese Rechnung bereits selbst bezahlt hat, bevor[...]