BAG: Verfall des kinderbezogenen Ortszuschlages wegen tariflicher Ausschlussfrist
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden – 13.12.2007 – 6 AZR 222/07, dass der Anspruch auf rückwirkende Zahlung des kinderbezogenen Ortszuschlags aufgrund eines klarstellenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verfallen kann. Das BAG hat somit seine Rechtsprechung geändert.