Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein- 2 Ta 45/08 – hat auf einen Beschluß des Arbeitsgerichts Lübeck – 6 Ca 3294/07 – beschlossen in enem Prozesskostenhilfeverfahren beschlossen, dass es für eine wirksame Kündigung eines Ausbildungsvertrages einer minderjährigen ausreicht der Auszubildenden die Kündigung an[...]