BSG: Keine Verletztenrente bei Unfall aufgund von vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung auf dem Weg zur Praktikumsstelle
Nachdem das Bundessozialgericht die zuständige Berufsgenossenschaft zunächst zur Anerkennung des Unfalls als Wegeunfall verurteilt hatte entschied es nun, dass dem Kläger jedoch keine Rente zusteht.