VG Bremen: ARGE muss gesammte Kosten einer Klassenfahrt tragen
Die 8. Kammer für Sozialgerichtssachen – S8 K 774/07 – des Verwaltungsgerichts Bremen hat entschieden, dass die Grundsicherungsträger die gesamten Kosten einer Klassenfahrt zahlen müssen, da die kosten für eine Klassenfahrt nicht im Regelsatz enthalten sind.