LAG Hamm: Urlaubsanspruch als Schadensersatz

Das Landesarbeitsgericht Hamm – 18 Sa 923/07 hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Urlaub aus Gesichtspunkten des Schadensersatzes haben kann. Der Arbeitgeber hatte einen Teil eines Urlaubsanspruches verneint und sich dadurch Schadensersatzpflichtig gemacht.


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