Auch bei Wechsel von Voll-inTeilzeit: Urlaubsanspruch bleibt erhalten!
Das Bundesarbeitsgericht setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs um: Ein während Vollzeit erworbener Urlaubsanspruch geht nicht einfach wegen des Wechsels von einer 5-Tage-Woche zu einer 4-Tage-Woche verloren!