Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 6 Sa 158/08 – hate über einen Fall zu entscheiden, bei dem es vorher schon eine berechtigte Abmahnung aus einem gleichartigen bereich gegeben hatte. Es hat dem Weiterbeschäftigungsinteresse des Arbeitnehmersden Vorzug eingeräumt.
Das Landesarbeitsgericht in Mainz – 10 Sa 505/07 – hatte zu entscheiden ob die gelegentliche unerlaubte Privatnutzung des Dienst-PCs während der Arbeitszeit eine außerordentliche oder eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Der Arbeitnehmer soll im Internet Erotik-Seiten aufgesucht.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer eine Strafanzeige gegen Vorgesetzte erstattet, dies ein Verstoß gegen die Vertragliche Rücksichtnahmepflicht darstellen kann, der den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, wenn der Arbeitnehmer in der Strafanzeige gegen einen Repräsentanten des Arbeitgebers[...]