Heizkosten – Keine Anrechnung wenn ein Teil der Heizkosten aus Regelleistung gezahlt wurde
Wenn das Jobcenter nicht die vollständigen Heizkosten übernimmt hat es auch kein Recht ein Heizkostenguthaben komplett erstattet zu bekommen.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Wenn das Jobcenter nicht die vollständigen Heizkosten übernimmt hat es auch kein Recht ein Heizkostenguthaben komplett erstattet zu bekommen.
Ist für Bezieher von Arbeitslosengeld II anhand der Bewilligungsbescheide nicht ohne weiteres erkennbar, dass die Grundsicherungsbehörde Einkommen unzureichend angerechnet hat, darf die Behörde Überzahlungen für zurückliegende Zeiträume nicht zurückverlangen. Das hat entschied das Sozialgericht Dortmund – S 28 AS 228/08[...]
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