Das Landesarbeitsgericht in Mainz – 10 Sa 505/07 – hatte zu entscheiden ob die gelegentliche unerlaubte Privatnutzung des Dienst-PCs während der Arbeitszeit eine außerordentliche oder eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Der Arbeitnehmer soll im Internet Erotik-Seiten aufgesucht.